Wir bitten um Ihre Unterstützung zum Schutz und Erhalt einer - straßenfreien - seniorengerechten Wohnanlage im Chausseebaum 18 bis 22

In dem roten Bereich plant die Gemeinde Klein Rönnau die Erschließungs- und Durchgangsstraße zum Neubaugebiet. Fußwege, Hecken und Bäume entfernt sollen entfernt werden.
In dem roten Bereich plant die Gemeinde Klein Rönnau die Erschließungs- und Durchgangsstraße zum Neubaugebiet. Fußwege, Hecken und Bäume entfernt sollen entfernt werden.

Die Gemeinde Klein Rönnau plant eine Erschließungsstraße für mindestens 50 Grundstücke mitten durch die seniorengerechten Wohnanlagen

Die überwiegend ansässigen Senioren und Behinderten werden durch diese Erschließungsstraße übermäßig belastet. Wir sind der Ansicht, dass die Gemeinde Klein Rönnau den Senioren und Behinderten gegenüber verpflichtet ist. 

 

Der Investor des Neubaugebiets hatte die seniorengerechten Wohnanlagen geplant und erstellt.

 

Wir betonen ausdrücklich, dass wir das Wachstum der Gemeinde und das Neubaugebiet nicht verhindern wollen und auch der Lebensplanung der jungen Leute nicht entgegenstehen!

 

Aber: 

Auch Senioren und Behinderte haben ein Recht auf Erfüllung und Umsetzung ihrer eigenen Lebensplanung! - Selbstbestimmtes Leben und Wohnen - bis zum Schluss!



 

Die überwiegend ansässigen Senioren und Behinderten würden unser Ansicht nach durch diese Erschließungsstraße übermäßig belastet: 

  • Die geplante Straße würde ca. 2 m neben Terrasse, Balkonen, Hauseingängen und Schlafzimmern vorbeiführen.
  • Eine verkehrssichere Ausfahrt aus den Carports und den Hofflächen wäre nicht mehr möglich, da vorgeschriebene Abstände nicht eingehalten wurden.
  • Die schützenden Anpflanzungen und Fußwege müssten teilweise entfernt werden!
  • Es ist auch nicht geklärt, wer für mögliche Schäden an Gebäuden aufkommt!
  • Die Anwohner des Hauses 18 müssten zur Müllentsorgung eine öffentliche Straße überqueren, da der Investor es versäumt hat, auf dem Grundstück des Hauses 18 eigene Müllsammelstellen zu errichten.
  • Die Lärmbelastungen würden oberhalb der zulässigen Grenzwerte liegen und eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Nicht zu vergessen ist der jahrelange Bau- und Lkw-Lärm!
  • Im Kreuzungsbereich der B432 - Chausseebaum – Erschließungsstraße würde der Verkehr stocken, d.h. noch mehr Verkehrsstau, Verkehrslärm und Luftverschmutzung auf der B432 und dem Chausseebaum.
  • Es ist zu befürchten, dass die alten Kastanien und zumindest eine Linde weichen müssen.
  • Naturschutzflächen und Knickbiotope um die Wohnanlage herum sollen weg.

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf eine senioren- oder altengerechte Wohnung angewiesen ...

 

Würden Sie in einer solchen Wohnanlage wohnen wollen?
Würden Sie unter diesen Bedingungen Ihren Lebensabend verbringen wollen?

 

Ist das behinderten- und seniorengerecht? 


Der Bgm. und die Gemeinde Klein Rönnau betrachten uns Bürgerinnen und Bürger als „Widerstand“.

Sind wir, die Anwohner und Eigentümer* der seniorengerechten Wohnanlagen, 

 keine gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürger?

Sind wir, unsere Interessen, unsere Gesundheit, unser Wohlbefinden, 

unser Wohnumfeld unwichtig? 


Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Ausreden!

Es ist an der Zeit neue Wege zu suchen. 

 


Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden.

(Artikel 17 GG)

Bitte unterstützen Sie uns.


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Aktueller Planungsstand im Bebauungsplanverfahren Nr. 12 der Gemeinde Klein Rönnau - Stand 19.01.2018
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